Über viele Peer-to-Peer-Filesharing-Tauschbörsen (P2P) kann man Filme, Musik und andere Dateien legal herunterladen und verbreiten. Das ermöglichen eine Vielzahl an Netzen, Protokollen und Client-Programmen. Unter den bekanntesten sind μTorrent (auch uTorrent), BitTorrent Mainline, qBittorrent, Transmission und Vuze/Azureus für das BitTorrent-Protokoll, eMule für das eDonkey2000- und das Kad-Netzwerk, BearShare für gnutella oder auch Multi-Protokoll-Clients wie Shareaza.
Bei P2P-Tauschbörsen wie BitTorrent werden größere Dateien wie Filme und Musik zuerst in kleine Häppchen aufgeteilt. Die Client-Software lädt diese Häppchen dann direkt von anderen Nutzern des Netzwerks (sogenannten Peers) herunter. Sobald die Daten auf der heimischen Festplatte verfügbar sind, werden sie wieder für andere Nutzer der Filesharing-Plattform bereitgestellt. Auf diese Weise lassen sich in kurzer Zeit große Datenmengen teilen. Es gibt keinen zentralen Betreiber, sondern jeder Nutzer des Netzes ist gleichzeitig auch Anbieter der Downloads.
Ja, natürlich kann man auf Tauschbörsen Dateien verschiedenster Art legal anbieten und herunterladen. Jeder hat das Recht selbst komponierte Musik, selbst gedrehte Filme und selbst gestaltete Bilder über Filesharing-Netzwerke mit anderen zu teilen. Aber auch freie Software (wie Linux-Distributionen oder Programme wie OpenOffice) sowie Musik und Filme mit freien Lizenzen (z. B. Creative Commons oder Public Domain) können problemlos über P2P-Netzwerke verbreitet werden. Selbstverständlich können eben diese Werke von anderen Nutzern auch völlig legal heruntergeladen und weiterverbreitet werden.
Wir empfehlen das Downloaden anonym mit einem VPN zu tun, um Ihre Identität zu verschleiern und Ihre Privatsphäre bestmöglich zu schützen – wie bei allen andern Anliegen im Internet. Mit der Nutzung von Perfect Privacy agieren Sie im Internet mit einer IP-Adresse unseres VPN-Dienstes. So kann niemand – weder Betreiber von Tauschbörsen, noch andere Nutzer von Filesharing-Netzwerken – ihre echte IP-Adresse herausfinden.
Abmahnanwälte versuchen z. B. mit Angeboten auf den Tauschbörsen an IP-Adressen von Nutzern zu gelangen, um mit dieser dann die Anschrift des Nutzers herauszubekommen. Auch wenn Sie ganz legal Dateien auf diesen Tauschbörsen teilen, können Sie ins Fadenkreuz von Ermittlungen geraten. Geben Sie Ihre echte IP-Adresse gar nicht erst preis und schützen Sie sich mit Perfect Privacy VPN!
Perfect Privacy bietet Ihnen nicht nur den Schutz Ihrer Privatsphäre – anspruchsvolle Filesharing-Nutzer haben auch die Möglichkeit, Port-Weiterleitungen einzurichten. Das Weiterleiten von Ports führt oft zu deutlich höheren Download-Geschwindigkeiten, da Ihre Software andere Nutzer besser finden kann.
Aber Vorsicht: Bei vielen Angeboten auf P2P-Tauschbörsen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material. Auch wenn Sie ein VPN benutzen, bleibt das herunterladen und weiterverbreiten geschützter Werke selbstverständlich illegal. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie ein VPN verwenden. Prüfen Sie deshalb bitte vor dem Download unbedingt die Lizenzbedingungen.
Leider bekommen wir hin und wieder von Rechteinhabern sogenannte DMCA-Beschwerden und Anfragen nach Log-Dateien. Da wir keine Logs über die Verbindungen unserer Nutzer speichern, haben wir auch keine IP-Adressen, die wir herausgeben könnten. Das müssen wir den Ermittelnden (immer wieder mal) freundlich mitteilen. Das ist zwar lästig für uns, aber wir halten an dieser Praxis fest, da der überwiegende Großteil unserer Nutzer an keinen illegalen Aktivitäten beteiligt ist. Wir sind der Meinung, dass niemand unter Generalverdacht gestellt werden muss, nur weil es in der Gesellschaft ein paar schwarze Schafe gibt! Deshalb werden wir auch in Zukunft niemals die Verbindungsdaten unserer Nutzer protokollieren.